Donnerstag, 29. August 2013

Impressum/Pflicht

Um mal aus dem Trott zu tretten erkläre ich euch das Impressum. Die ist nach Telemediengesetz §5 Pflicht, für alle öffentlichen Medien.

Ich beschäftige mich damit, weil ich auf einem Artikel darüber gestoßen bin. Hier gehts zum Artikel. Dankee an dieser stelle.

Laut Telemediagesetz §5: Sind öffentliche Arbeiten die komerziell genutz werden oder genutz werden können dazu verpflichtet ein Impressum zu haben. Das bedeutet das ihr ein Impressum braucht auch wenn ihr keine Kommerziellen Hintergrund verfolgt. Auf euren Impressum muss stehen: Name und Anschrift. Habt ihr kein Impressum(diese muss auf eurer Website/Blog verlinkt sein) drohen Strafen. Ausserdem muss das Impressum schriftlich sein das heisst, keine Bilder und Grafiken.
Eine Baustellenseite brauch dies aber nicht.

Leider ist es so das uns von Politik, Eltern und Lehrern eingetrichtert wird das man seine Daten schützen sollte. Das ignoriert Leider die Impressumpflicht. Ein wieder Spruch. Da leider laut Telemediagesetz alle öffentlichen Arbeiten jornalistisch sind unterliegen sie dieser Pflicht. Tja Deutschland deine wiedersprüchlichen Gesetze.
Ich persönlich meine das Blogs von Privatpersonen kein Impressum brauchen, solange diese nicht kommerziell genutzt werden. Aber nach mir gehts hier nicht.
In den Augen dieses Gesetz ist leider alles was man öffentlich Einsehen kann ein Jornalistisches Werk auch wenns nur banale Dinge sind. Um die Impressumpflicht zu umgehen kann man seinen Blog Passwort schützen, das bedeutet aber das ihr nich viele Leser habt und eure Stammleser ein Passwort brauchen.

Überprüft euer Impressum oder erstellt euch eins.
Hier klicken zum erstellen.

Nochmal dankee für dem oben verlinkten Artikel an Nachttierchen.

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